7. Zusätzliches Teilhabegeld

Einführung eines zusätzlichen Teilhabegeldes bei der Unterstützung, Begleitung und Pflege von nichtbehinderten Familienangehörigen

Zusätzliches Teilhabegeld für besondere Fälle, wie Einsätze von Gebärdensprach-DolmetscherInnen (GSD) bei der Unterstützung, Begleitung und Pflege von nichtbehinderten bzw. minderjährigen Familienangehörigen durch hörbehinderte Menschen. Das persönliche Teilhabegeld bleibt unangetastet, da es für die private und soziale Selbstbestimmung des eigenen Lebens der Menschen mit Hörbehinderung zweckbestimmt ist.