5. Höhe des Teilhabegeldes

Gleiche Höhe des Teilhabegeldes für Menschen mit Hörbehinderung wie für Menschen mit Blindheit

Da in bisherigen Gesetzesentwürfen die Höhe des Teilhabegelds für die Gruppe der Menschen mit Hörbehinderung ohne deren Beteiligung festgesetzt worden ist, orientiert sich der Betrag unzureichend an den spezifischen Bedürfnissen der Menschen mit Hörbehinderung, die auf die Gebärdensprache angewiesen sind.

(…) Seit Generationen diskutiert der/die Blinde mit dem/der Gehörlosen hin und her, welche von ihren Behinderungen denn nun die Schlimmere sei. Die Blinden meinen ganz klar: „Gehörlosigkeit wäre für mich furchtbar! Ohne jegliche Stimmen zu hören oder gar ohne das wertvollste Geschenk von allem: Die Musik!? Nein danke!“ Und die Gehörlosen meinen: „Blindheit gegen Gehörlosigkeit tauschen? Niemals! Lieber tanzen wir falschen Cha-Cha-Cha zum Wetterbericht aus dem Radio.“ Wir Taubenschläger machen da auch weiterhin eine Null-Gebärde auf die eigene Stirn: Keine Ahnung! Doch rein statistisch gesehen, scheinen unbehinderte Menschen derselben Meinung zu sein wie alle Sehbehinderten. (…) Quelle: www.taubenschlag.de 

Wo immer gesprochene Lautsprache eingesetzt wird, werden hörbehinderte Menschen de facto benachteiligt und sprachlich isoliert– also in praktisch sämtlichen Lebensbereichen, wie in sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Bereichen der Gesellschaft. Hörbehinderung ist in erster Linien eine Kommunikationsbehinderung, da hörbehinderte Menschen sehr stark visuell orientiert sind und Formen visueller Kommunikation benötigen, während die gut hörende Menschen sich auf ihre auditive Wahrnehmung verlassen.

Des Weiteren leben Menschen mit Hörbehinderung in einer Welt ohne Musik, ohne Akustik und ohne Vogelgezwitscher. Nachrichten- und Unterhaltungsmedien können sie nur eingeschränkt nutzen. Eine Studie der Aktion Mensch über die Nutzung von Web-2.0-Anwendungen durch Menschen mit Behinderung ergab, dass Menschen mit Hörbehinderung aufgrund von verschiedenen Barrieren benachteiligt sind. Beispielweise können sie Video- und Audio-Podcasts, Blogs/Vlogs, Wikis und Foren nicht problemlos nutzen. Für die meisten normalhörenden Menschen sind Radio, Fernsehen und Internet-Podcasts Kanäle, die zum Alltag dazu gehören. Doch für gehörlose Menschen sind diese Medien nur teilweise nutzbar. Sie verpassen vieles, was in der Welt um sie herum passiert. Dies hat ein Informationsdefizit zur Folge.

Darüber hinaus erkennen normalhörende Menschen im alltäglichen Leben Veränderungen in ihrer Umgebung mittels akustischer Signale. Sie können durch Sprechen Probleme artikulieren und sich gegenseitig informieren, oftmals schnell im Vorbeigehen. Hörgeschädigte Menschen bekommen genau diese wichtigen Informationen aber häufig nicht mit. Sie müssen gezielt informiert werden oder gezielt nachfragen, um auf gleichem Wissensstand zu sein, wie andere, die ihre Informationen beiläufig erlangen. Sie nehmen auch ungewöhnliche Geräusche in ihrer Umgebung nicht wahr, da sie visuell orientiert sind und visuellen Input benötigen, während normalhörenden Menschen auditive Informationen genügen. Neben der Hörbehinderung handelt es sich daher vor allem um eine Kommunikationsbehinderung.

Hörbehinderung ist speziell im Hinblick auf das soziale Miteinander und die soziale Teilhabe an der Gesellschaft derart einschneidend und mit solch immensen Hürden verbunden, dass die von Hörbehinderung betroffenen Menschen auf einer Stufe gleichgestellt werden sollten mit der Gruppe der blinden Menschen. Da trifft der bekannte Spruch der taubblinden Helen Keller zu:

„Blindheit trennt von den Dingen, Taubheit von den Menschen.“    Helen Keller

Bei der Gruppe der taubblinden Menschen mit einem Vermerk „TBL“ auf dem Schwerbehindertenausweis (also Blindheit und Hörbehinderung gleichzeitig) sollte eine höhere Stufe der Härte und Schwere ihrer Schwerbehinderung anerkannt werden.

Aus diesem Grund fordern wir exakt die gleiche Höhe des Teilhabegeldes für die Gruppe der Menschen mit Blindheit wie für die Menschen mit Hörbehinderung mit dem Merkzeichen „GL“ (=Gehörlos) auf dem Schwerbehindertenausweis, die gleichzeitig auf die Deutsche Gebärdensprache angewiesen sind.