Gesetzliche Regelungen zur Sozialen Teilhabe unter den Aspekten Gehörlosigkeit und Gebärdensprache nach UN-BRK

unAufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sind gesetzliche Regelungen zur Verbesserung der sozialen Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland längst überfällig. Ziel bei der Umsetzung der UN-BRK ist die Herstellung einheitlicher Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Dabei kommt der Entwicklung und das Bewusstsein der Inklusion eine besondere Bedeutung zu.

Bild_Wegweiser_BTHGDie Bundesregierung hat mehrfach angekündigt, die Soziale Teilhabe für Menschen mit Behinderungen aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herauszuführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Ihre Finanzierung ist Aufgabe eines inklusiven Sozialstaates. Auch die Leistungen sollen nicht länger institutionszentriert, sondern an persönlichen Bedürfnissen orientiert (= personenzentriert) bereitgestellt werden. Zusätzlich soll das Teilhabegeld bundesweit eingeführt werden. Auf Bundesebene wird intensiv über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert.

Hierfür hatte das Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FBJJ) einen Gesetzesentwurf zur Sozialen Teilhabe vorgelegt. Die genannten Beträge orientieren sich jedoch unzureichend an den speziellen Bedürfnissen der Menschen mit Hörbehinderung. Als Ergänzung bieten wir als Arbeitskreis „Sign-Teilhabe“ daher ein Infoportal über das Soziale Teilhaberecht speziell für Menschen mit Hörbehinderung an. Der Arbeitskreis “Sign Teilhabe” informiert an dieser Stelle über die derzeitigen Probleme hörbehinderter Menschen bezüglich der Sozialen Teilhabe. Er stellt auch Verbesserungsvorschläge einer gesetzlichen Regelung zur Sozialen Teilhabe vor. Damit unterstützen wir die Aufklärungskampagne des NETZWERKS ARTIKEL 3 ergänzend.

dgb_aktiondgs_demo_130614_img_7038_webIm Zuge des Prozesses zur Neuregelung der sozialen Teilhabe fordern wir Arbeitskreis „Sign-Teilhabe“ Menschen mit Hörbehinderung volle und barrierefreie Teilhabe in sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Bereichen der Gesellschaft. Aufgrund unserer Hör- und Kommunikationsbehinderung sind wir auf die Deutsche Gebärdensprache (DGS) als Erstsprache angewiesen, weil die Gebärdensprache für unsere Lebensumwelt existenziell notwendig und identitätsstiftend ist. Insbesondere ist die Gebärdensprache die einzige barrierefreie Kommunikationsform zur Ermöglichung der Selbstbestimmung und zum Öffnung des Zugangs zu allen Bereichen der Gesellschaft. Aufgrund kommunikativer Hürden werden unsere Bedürfnisse als Hörbehinderte bei allen politischen und gesellschaftlichen Prozessen oftmals zu wenig wahrgenommen bzw. berücksichtigt.

Nach dem Motto ”Nichts über uns ohne uns” fordern wir außerdem, dass die Betroffenen in die Entwicklung gesetzlicher Regelungen einbezogen werden. Daher haben der Arbeitskreis „Sign-Teilhabe“ und der Deutsche Gehörlosen Bund e.V. / die Deutsche Gesellschaft für Hörgeschädigte e.V. in den letzten Monaten jeweils Positionspapiere erarbeitet und veröffentlicht.

Der Arbeitskreis Sign-Teilhabe hat ideelle, organisatorische und finanzielle Unterstützung verschiedener Verbände, Vereine und Initiativkreise erhalten. Dafür bedanken wir uns sehr herzlich bei allen Beteiligten. Nur mit Ihrer Unterstützung und Ihrem Verständnis lässt sich eine Soziale Teilhabe hörbehinderter Menschen wirklich erreichen

Ihr Team des Kölner Arbeitskreises Sign-Teilhabe