6. Koppelung an Inflations- und Preisentwicklungen

Koppelung der Höhe des Teilhabegeldes an allgemeine Inflations- und Preisentwicklungen

Die Höhe des Teilhabegeldes sollte gesetzlich an allgemeine marktübliche Preisentwicklungen gekoppelt werden. Nur so kann eine dauerhafte und damit verbundene wirksame und qualitätsorientierte Absicherung eines angemessenen Teilhabegeldes zur vollen und ausgeglichenen Finanzierung der behinderungsbedingten Mehraufwandskosten in verschiedenen Lebenslagen, wie Zugfahrtkosten, Autofahrkosten, Hörgeräten-Batterien, teure Telefon-Dolmetscherdienste, etc. garantiert werden.