4. Unabhängigkeit von Einkommen und Vermögen

Einführung des einkommens- und vermögensunabhängigen Teilhabegeldes

Ein bundesweites einheitliches Teilhabegeld muss als einkommens- und vermögensunabhängige Leistung eingeführt werden. Es muss aus dem bisherigen System der Fürsorge herausgelöst werden, um die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln, in dessen Mittelpunkt der Mensch mit seinen behinderungsspezifischen Bedarfen steht. Dabei soll die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft werden. Bisher ist es Menschen mit Behinderung und ihren PartnerInnen sowie Angehörigen gesetzlich nicht erlaubt, mehr als 2.600 Euro anzusparen, wenn sie behindertenbedingte Leistungen in Anspruch nehmen, um an sozialen, kulturellen, politischen und bürgerlichen Bereichen der Gesellschaft teilzuhaben und behinderungsbedingte Barrieren abzubauen.